Fragen & Antworten
Über das Kontaktformular auf www.echterding.de oder per Interessenbekundung
unter erding-regional@lra-ed.de.
Durch die Regionalmarke „echt erding“ wird es Ihren Kunden erleichtert, qualitativ hochwertige und regionale Produkte sowie Dienstleistungen zu beziehen. Ebenso wird Ihnen durch die Webseite www.echterding.de eine erhöhte Reichweite ermöglicht.
Ich muss tatsächlich im Landkreis Erding ansässig sein.
Im Warenbereich darf die Kollektivmarke nur für Waren benutzt werden, die entweder ausschließlich im Landkreis Erding hergestellt wurden, oder im Landkreis Erding ihre überwiegende und letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung erfahren haben, oder deren Materialien oder Rohstoffe oder Warenkonzeption oder Design überwiegend aus dem Landkreis Erding stammen.
Im Bereich der Dienstleistung darf die Kollektivmarke nur benutzt werden, wenn die Dienstleistung überwiegend im Landkreis Erding erbracht wird.
Wir unterscheiden zwischen drei Modellen:
Modell 1 – Regionalmarkenträger „echt erding“
Modell 2 – Regionalmarkenträger „echt erding“ und Präsentation auf der Website www.echterding.de inklusive Verlinkung auf die Partnerseiten.
Modell 3 – Regionalmarkenträger „echt erding“, Präsentation sowie Verkauf von Erzeugnissen über die Homepage www.echterding.de, wenn ein Online-Shop gegeben ist.
Ja, selbstverständlich.
Die Lizenzdauer ist mit Wirkung ab beidseitiger Unterzeichnung der Vereinbarung auf die Dauer von einem Jahr festgelegt.
Nach Ablauf des ersten Jahres verlängert sich die Lizenzdauer automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, eine der beiden Parteien kündigt die Lizenzvereinbarung schriftlich spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres.
Maximal ist die Lizenzdauer auf die Dauer des Markenschutzes festgelegt.
Die Einhaltung der Kollektivmarkensatzung ist zu berücksichtigen.
Die Details sind in den einzelnen Regelwerken festgehalten.
Jährlich € 90,00 Schutzgebühr.
Waren und Dienstleistungen, welche ausschließlich im elektronischen Register des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) (https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020200073235/DE) für die Kollektivmarke eingetragen sind.
Es existiert kein Angebotslimit.
Ja, das ist möglich.
Nur lizenzierte Waren und Dienstleistungen dürfen mit echt erding gekennzeichnet werden. Die Verwendung des Logos muss den in der Kollektivmarke aufgeführten Bestimmungen der Nutzung des Logos entsprechen.
Eigene Präsentation in einer Partnergalerie mit Bildmaterial, Kontaktangaben und inkl. Verlinkungen auf die eigenen Partnerseiten. Ein Starterkit. Werbung über Social Media, bei Messen, auf Veranstaltungen, Events und geplanten Aktionen.