Neujahrsempfang der Landwirtschaft in Hofstarring

Februar 2020

Es ist mir ein besonderes Anliegen, wie auch bereits im Vorjahr, die Vertreter der Landwirtschaft zu einem Neujahrsempfang einzuladen, und so ihr Engagement als Bewahrer unserer Kulturlandschaft und ihren Einsatz zur Produktion guter, gesunder und vor allem regionaler Lebensmittel für uns als Verbraucher besonders zu würdigen.

Es ist mir ein besonderes Anliegen, wie auch bereits im Vorjahr, die Vertreter der Landwirtschaft zu einem Neujahrsempfang einzuladen, und so ihr Engagement als Bewahrer unserer Kulturlandschaft und ihren Einsatz zur Produktion guter, gesunder und vor allem regionaler Lebensmittel für uns als Verbraucher besonders zu würdigen.

Wie Sie alle wissen, hat sich der Landkreis Erding im vergangenen Jahr auf den Weg gemacht, eine regionale Marke auszugestalten, die genau diesen Gedanken weit über die heutige Veranstaltung hinaus weitertragen soll: Die Wertschätzung für das Gute vor der Haustür, die Schaffung einer eigenen regionalen Identität und eines Wir-Gefühls vom Kleinerzeuger über Gemeinden, Bürger, Vereine bis hin zum Großbauern. Das ist eine große Aufgabe, die wir nur gemeinsam schultern können und wir müssen dazu alle Kräfte bündeln. Wir wollen ein Label formen, das in der Bevölkerung breite Akzeptanz findet und auf das wir alle mit Recht stolz sein können. Ich danke Ihnen daher allen, dass Sie mit Ihrer Anwesenheit ein Zeichen setzen, und unserem Projekt offen gegenüberstehen.

Gerade in  den letzten Wochen und Monaten wurden die Schlagzeilen in den Medien beherrscht von Berichten über die Umsetzung des Artenschutz-Volksbegehrens, Billigfleisch, Düngemittelverordnung und viele weitere Problemstellungen, die insbesondere den kleinen Betrieben in unserem Landkreis zu schaffen machen. Sicherlich werden wir auf Landkreisebene nicht für alle diese Fragen Antworten finden können. Und dennoch versuchen wir, unsere Landwirte mit verschiedenen Maßnahmen zu unterstützen:

Um etwa den Anteil an Blühwiesen und extensiv genutzten Flächen im Landkreis Erding zu erhöhen, wird den Pächtern einer Fläche des Landkreises Erding angeboten, den bestehenden Pachtzins um 20 % zu reduzieren, wenn mindestens 10 % der Fläche des gepachteten Grundstücks extensiv genutzt bzw. als Blühfläche hergestellt werden.

Der Pachtvertrag wird dabei nicht geändert, sodass das Angebot flexibel (z. B. für ein Jahr) und unkompliziert in Anspruch genommen werden kann. Die Pächter erhalten dazu ein entsprechendes Informationsschreiben.

Die Untere Naturschutzbehörde berät Interessierte, erteilt Auskünfte zu evtl. weiteren Förderungen und würde –falls notwendig- den Kontakt zum Amt für Landwirtschaft herstellen.

Die Pacht für das Pachtjahr 2018/19 konnte dann bereits reduziert werden, wenn entsprechende die Ansaaten noch im Frühjahr 2019 erfolgten.

 

Grundsätzlich:

  • Blühfläche sollte nach Möglichkeit überwintern
  • Standortangepasste Mischung
  • Ökologisch sinnvolle Situierung des „Blühstreifens“
  • Beratung durch UNB in Abstimmung mit AELF

Acker:

  • Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen (KULAP oder VNP; es erfolgt keine gegenseitige Anrechnung oder Koppelung)
  • Blühflächen ohne Agrarumweltmaßnahmen

Wiese:

  • Artanreicherung
  • Brachestreifen

 

Es ergab sich für das Jahr 2019 eine Gesamt-Blühfläche von 3,7991 ha, diese verteilte sich auf 10 Pächter und 27 Flurnummern. Dies führt insgesamt zu einer Pachtreduzierung von 2.862,21 €.

Darüber hinaus hat der Ausschuss für Struktur, Verkehr und Umwelt im vergangenen Jahr die Erweiterung der Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde in  Bezug auf die Aktion „Der Landkreis blüht“ beschlossen. Die CSU-Kreistagsfraktion bat damals die untere Naturschutzbehörde, zu prüfen, ob die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde mit der Kreisfachberatung so erweitert werden können, dass eine noch umfangreichere Beratung für Privatpersonen und Gemeinden zur Anlage von zusätzlichen Blühflächen durchgeführt werden kann.

Bei den Themen Naturschutz und Artenvielfalt stehen wir vor einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Insbesondere die Landwirte leisten in diesem Bereich bereits Beachtliches. Aus diesem Grund wollen wir auch sie als Pfleger unserer Kulturlandschaft in ihren Bemühungen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Flächen unterstützen.

So wird etwa seit dem 01.01.2019 im Landkreis Erding eine Finderprämie zum Schutz von Kiebitzgelegen ausgezahlt. Landwirte, die auf ihrer Fläche ein odermehrere Kiebitzgelege finden, können dies bei der unteren Naturschutzbehörde melden und eine Finderprämie beantragen. Anschließend steckt die untere Naturschutzbehörde oder ein Wiesenbrüterberater vom Landesamt für Umwelt das Gelege aus, sodass dieser Bereich von der weiteren Bewirtschaftung ausgenommen wird und die Kiebitze in Ruhe brüten können. Für jedes Gelege, das gefunden und geschützt wird, werden im Juli 50 Euro ausgezahlt (2019 wurden 34 Gelege ausgesteckt, dies entspricht einer Auszahlung von insgesamt  1700 Euro).

Darüber hinaus werden im Rahmen des Vertragsnaturschutzes auf freiwilliger Basis mit den Grundstückseigentümern oder Pächtern Bewirtschaftungsvereinbarungen zugunsten des Naturschutzes abgeschlossen, bei denen der arbeitswirtschaftliche Mehraufwand ausgeglichen wird. Im Landkreis Erding werden derzeit ca. 500 ha nach dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm gefördert. Gefördert werden bevorzugt natur-schonende Bewirtschaftungsweisen und Pflegemaßnahmen zur Sicherung und Entwicklung ökologisch wertvoller Lebensräume.

Auch im Hinblick auf die zunehmende Gefahr durch die Afrikanische Schweinepest, sind wir als schweinereichster Landkreis Oberbayerns gut gerüstet. Insbesondere durch das Vorrücken der ASP in    Polen Richtung Westen hat sich die Lage noch mal verschärft und es ist noch mehr Vorsicht geboten.

Entsprechend gilt es weiterhin, alles zu unternehmen, um einen Eintrag zu verhindern. Dazu gehören zahlreiche Maßnahmen, die das Landratsamt durchführt bzw. unterstützt:

  • Aufklärung
  • Plakate
  • Vorträge
  • Monitoring-Untersuchungen
  • Reduktion der Wildschweindichte
  • freiwillige Aufbruch-Entsorgung

Gleichzeitig bereiten wir uns bestmöglich auf einen Ausbruch vor, um im Fall des Falles die Schäden durch konsequentes, rasches Handeln möglichst gering zu halten. Ganz neu ist die Genehmigung der Nachtsichtvorsatzgeräte –   hier konnten die ersten nach der Gesetzesänderung im Landkreis Erding bereits genehmigt werden, weitere werden folgen.

Die Abschussprämie des Freistaats Bayern (20,– €) wird auch für Schwarzwild bezahlt, das im JJ   2019 zur Strecke kam, ebenso die zusätzlich Abschussprämie des Landkreises (ebenfalls 20,– €).Der Antrags- und Auszahlungsmodus bleibt unverändert. Nachtsichttechnik mit oder ohne zusätzlichen Infrarot-(IR)strahler wird nach jagdrechtlichen Vorgaben genehmigt, der IR-Strahler zusätzlich über einen behördlichen Auftrag durch öff.-rechtl. Vertrag. Antragsberechtigt sind nur die Revierinhaber für sich selbst und ggf. weitere Begehungsscheininhaber für das konkrete eigene Jagdrevier. Voraussetzung ist, dass im laufenden JJ 2019 mindestens 4 Stück Schwarzwild bisher in dem Revier zur Strecke kamen und mindestens 2 Schwarzwildschäden vorgelegen haben müssen.

Auch der Thematik des stetigen Flächenverbrauchs haben wir uns angenommen: So wurden von der speziell dafür ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe “Flächensparendes Bauen im Landkreis Erding”, an der neben dem Landratsamt und Gemeinden auch Landwirtschaftsvertreter beteiligt sind, verschiedene Maßnahmen erarbeitet, wie etwa eine unverbindliche Checkliste, die die Gemeinden bei der Ausweisung eines neues Baugebiet (z.B. Wohn- oder Gewerbegebiet) im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit verwenden können. Damit können die Kommunen überprüfen, ob und inwieweit sie sämtliche Möglichkeiten im konkreten Einzelfall flächensparend zu bauen, bedacht und ggf. ausgeschöpft haben.

Neben der Überprüfung von Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Siedlungsbereichs wurden hierinsbesondere Vorschläge zu Festsetzungen über Mindestmaße (statt wie bisher eher üblich Höchstmaße) unterbreitet, also z.B. eine Mindestanzahl von Geschossen oder einer Mindestwandhöhe von Gebäuden. Auch die Verpflichtung zur Überbauung von Gewerbegebäuden mit Büronutzungen oder die verpflichtende Errichtung von Tiefgaragen fanden sich auf der Empfehlungsliste, die auch bei den BürgermeisterInnen auf ein positives Echo stieß.

Ein weiterer Aspekt war die intelligente Auswahl und Gestaltung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen, die für solche baulichen Eingriffe zur Verfügung gestellt werden müssen. Hier wurde besonderer Wert auf die Schonung wertvoller landwirtschaftlicher Böden gelegt sowie auch das bisher ungenutzte Potential der vielen gemeindeeigenen innerörtlichen Flächen angesprochen, die unter bestimmten Voraussetzungen bei entsprechender Gestaltung und Pflege als solche Ausgleichsflächen anerkannt werden können.

Nicht zuletzt haben wir mit der Translozierung des ältesten Profangebäudes im Landkreis Erding eine Möglichkeit gefunden, den Erdinger Bauernmarkt den Anforderungen der Zeit entsprechend zu betreiben. Mit einigen Um- und Anbauten wird zukünftig der Bauernmarkt dort Platz finden, dessen Zukunft im Stadel Stetten aufgrund von räumlichen und auch hygienischen Aspekten ungewiss gewesen wäre. Auch wird in    dem neuen Gebäude endlich eine behindertengerechte Toilette installiert, so dass bewegungseingeschränkte Besucherinnen und Besucher das Museum und den Bauernmarkt künftig auch besuchen können.

Um das Bauernhausmuseum um ein weiteres Kleinod zu bereichern sowie dem Bauernmarkt seinen Platz zu sichern und das Bauernhausmuseum behindertengerechter zu gestalten, ist dem Landkreis viel wert: Die Haushaltsansätze 2017 bis 2019 für die Translozierung des Gebäudes Pesenlern 56 in das Bauernhausmuseum und die Errichtung eines Eingangsgebäudes betragen insgesamt 2.500.000 €.

Ich bin mir sicher, dass diese Investition eine richtige und wichtige ist. Wir wollen unseren Direktvermarktern auch weiterhin eine entsprechende Plattform bieten und den Menschen in    unserem Landkreis den Stellenwert der guten und gesunden Lebensmittel, die direkt vor ihrer Haustüre produziert werden, aufzeigen.

Wir können mit kurzen Transportwegen, Transparenz bei Aufzucht und Produktion und fairen Preisen, sowohl für die Konsumenten als auch für die Produzenten aufwarten. Darüber hinaus kämpfen wir für den Erhalt der kleinbäuerlichen Landwirtschaft, die dem Wert des Tieres und damit der Demut vor dem Geschöpf einen besonders hohen Stellenwert zuerkennt.

Das alles ist, aus meiner Sicht, sehr wichtig zu wissen, um als Verbraucher eine Kaufentscheidung treffen zu können. Umso mehr brauchen wir eine regionale Marke, mit der alle diese Aspekte auf einen Blick zu erkennen sind.